Informationen

Visum für Reise nach Südafrika

Visum für Schweizer Staatsbürger
Touristenvisum bis 90 Tage

Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen wird ein Touristenvisum kostenlos bei der Ankunft in Südafrika ausgestellt (Reisen, Volontariat, Sprachaufenthalt). Für das Touristenvisum muss Ihr Reisepass noch mindestens 30 Tage über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und mindestens zwei leere Seiten aufweisen. Da die Einreisebestimmungen jedoch laufend ändern, empfehlen wir Ihnen aus Sicherheitsgründen eine Passgültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus.

Verlängerung des Touristenvisums

Möchten Sie länger als 90 Tage im Land bleiben, können Sie Ihr Touristenvisum vor Ort um weitere 90 Tage verlängern. Das Departement of Home Affairs hat dazu mit dem VFS Global eine neue Stelle geschaffen. Die einzelnen Büros von VFS sind mittlerweile übers ganze Land verteilt.

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link um direkt zur Website von VFS zu gelangen:
Vorgehen Beantragung Verlängerung Visitor Visum

Das Wichtigste in Kürze:

Um Zugriff auf das Online-Formular zu erhalten und die nächsten Schritte planen zu können, muss zuerst eine Registrierung vorgenommen werden. Visumstyp: Temporary Resident TRV Renewal - Visitor's visa renewal 11(1). Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Login-Daten für Ihr persönliches Konto. In einem nächsten Schritt muss ein Appointment/Treffen organisiert werden; verschiedene Termine stehen im Internet zur Auswahl. Zur Sicherung dieses Appointments muss eine Mindestgebühr von ZAR 1350 (ca. 100 CHF) entrichtet werden. Da das Treffen innerhalb der ersten 30 Tage stattfinden muss und die verfügbaren Termine schnell ausgebucht sind, sollte der Verlängerungsprozess zeitnah angegangen werden (am besten innerhalb der ersten Woche nach Ankunft in Südafrika). Wer erst nach diesen 30 Tagen einen Termin wahrnehmen kann, muss zum Treffen einen Erklärungsbrief, mit Begründung wieso das Treffen nicht innerhalb des ersten Monats stattfinden konnte, mitnehmen.

Zum Appointment/Treffen sind für oben erwähnten Visumstyp folgende Unterlagen mitzunehmen (Für eine anderen Visumstyp finden Sie hier die Komplettaufstellung):

  • Motivationsschreiben: ein kurzes Schreiben mit einer Begründung, wieso man länger in Südafrika bleiben möchte sowie die Dauer des geplanten Aufenthalts (wichtig ist ein rein touristischer Hintergrund)
  • Einen gültigen Reisepass, welcher mindestens 30 Tage über das Abreisedatum Gültigkeit hat
  • Ein gültiges Rückflugticket (Zum Zeitpunkt der Beantragung muss der Retourflug innerhalb der 90 Tagen sein, anschliessend kann der Retourflug verschoben werden. Wird bei Einreise das Flugticket kontrolliert und festgestellt, dass der Retourflug nach Ablauf der 90 Tage ist, kann Ihnen unter Umständen die Einreise verweigert werden. Stellen Sie daher sicher, dass Sie einen Rückflug buchen, welcher kostenlos oder mit einer kleinen Gebühr verschoben werden kann.)
  • Vermögensnachweis (Kontoauszug mit mind. CHF 2'000.00)
  • Krankenversicherungsnachweis

Nach dem Appointment/Treffen ist das Visum in der Regel innerhalb von 8-10 Wochen während der Öffnungszeiten am jeweiligen Beantragungsort abholbereit. In welcher Phase der Bearbeitungsprozess steht, kann Online eingesehen werden (Status).

Wichtig: Wer mit einem anderen Visum (u.a. Business, Studenten- oder Volontärvisum) eingereist ist, kann vor Ort keine Verlängerung beantragen. Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes (Volontariat, Sprachaufenthalt, Internship) sollte man daher als Tourist einreisen, um im Rahmen einer Visumsverlängerung weiter im Land bleiben zu können.

Südafrika kurzzeitig zu verlassen (Nachbarsland) und bei der Wiedereinreise ein neues Touristenvisum für 90 Tage zu beantragen, funktioniert nicht. Von dieser Lösung wird entschieden abgeraten.

Visums-beantragung in der Schweiz

Wer vorgängig ein Visum beantragen möchte, kann dies bei der südafrikanischen Botschaft in Bern machen. Zu beachten ist, dass von der Schweiz aus nur ein Visum für Volontariate in NPO/NGO Organisationen sowie für Sprachaufenthalte in akkreditierten Sprachschulen wie die ELC University of Cape Town beantragt werden kann – ein Touristenvisum für mehr als 90 Tage muss mit dem oben beschriebenen Verfahren vor Ort beantragt werden. Weiter kann das Visum nur vorgängig in der Schweiz beantragt werden, wenn Sie in Südafrika bei einer einzigen Organisation arbeiten bzw. studieren. Das Visum für eine Kombination aus mehreren Volontariaten (Sozial- und Tierprojekte) oder einem Volontariat und einem Sprachaufenthalt im voraus zu beantragen, ist daher nicht möglich. In diesem Fall ist die maximale Aufenthaltsdauer in Südafrika auf 6 Monate begrenzt und die Visumsverlängerung muss mit oben beschriebenem Verfahren vor Ort durchlaufen werden.

Falls es möglich ist, das Visum vorgängig in der Schweiz zu beantragen, nimmt der Teilnehmer selbständig mit der südafrikanischen Botschaft Kontakt auf und bestellt die entsprechenden Visabeantragungsformulare. Es empfiehlt sich, das Anliegen mit der Botschaft zuerst zu besprechen, bevor man alle Unterlagen ausfüllt. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des Visums mit einem gewissen Aufwand verbunden ist und dafür genügend Zeit einberechnet werden sollte.

Embassy of South Africa
Alpenstrasse 29
3006 Bern
Schweiz

Telefon: 031 350 13 13
E-Mail: bern.consular@foreign.gov.za
Website: www.southafrica.ch
Öffnungszeiten: MO - FR 09:00 - 12:00 / MO - DO 14:00 - 16:00 / FR 13:00 - 14:00

Umliegende Länder

Die Visa für Botswana, Lesotho, Simbabwe, Namibia, Mozambique, Botswana und Swaziland erhalten Sie am jeweiligen Grenzübergang. Die Visa für Mozambique (sollte im Voraus organisiert werden) und Simbabwe sind gebührenpflichtig (ca. 80 USD).

Unsere Empfehlung
Reisepass

Lassen Sie am besten eine Kopie Ihres Reisepasses zu Hause für den Fall, dass Sie Ihren Pass verlieren sollten und nehmen Sie eine weitere Kopie mit auf die Reise (getrennt vom Pass aufbewahren). Seit November 2015 akzeptiert Südafrika ausschliesslich maschinenlesbare Reisepässe. Sollte der Pass manuell verlängert worden sein, ist dieser für eine Einreise nach Südafrika nicht gültig.